Der Gemeinderat

Der Gemeinderat nimmt – unter Beachtung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei – die Verantwortung für die Gemeinde wahr, berät Fragen welche die Gemeinde betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt für deren Umsetzung Sorge. Die Arbeit der Gemeinderäte der Pfarrei wird – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – durch den Pfarrgemeinderat gefördert und koordiniert. Der Gemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt.

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